Zukunftsgerecht heizen mit Öl
Wichtige Informationen zu Ihrer Heizungsanlage
Das vor einiger Zeit verabschiedete Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um die CO2-Emissionen zu senken und bis spätestens 2045 die Treibhausgasneutralität erreichen. Dazu wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet und tritt in neuer Fassung zum 01.01.2024 in Kraft. Auch die bewährte Energieversorgung mit Heizöl wird dabei eingehend thematisiert. In der Öffentlichkeit kursieren dazu zahlreiche Gerüchte – von Einschränkungen bis hin zum kompletten Verbot des Betriebs von Ölheizungen ist die Rede.
Heizöl auch nach 2026 noch eine gute Wahl
Klar ist: Nichts davon ist richtig. Ihre bestehende Öl-Heizung mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik können Sie aktuell und auch nach 2025 weiter wie gewohnt nutzen – denn diese ist auch aufgrund der derzeit sehr niedrigen Heizölpreise sehr günstig und zuverlässig. Die Bestimmungen zur Austauschpflicht von bestehenden Heizkesseln wurden nicht verschärft, was bedeutet, dass bestehende Geräte weiterhin betrieben werden dürfen. Ebenso bietet der Einbau neuer Heizkessel für flüssige Energieträger eine Option. Und auch ab 2026 dürfen Sie noch eine neue Ölheizungs-Anlage anschaffen, wenn Sie diese zum Beispiel mit einer Solaranlage kombinieren.
Mit Aral HeizölPlus Heizkosten senken
Unabhängig davon gilt: Ist Ihre jetzige Heizung älter als 20 Jahre, bietet sich die Modernisierung mit einer effizienten Öl-Brennwerttechnik als zukunftsfähige Lösung geradezu an. Damit sparen Sie in Verbindung mit dem energieeffizienten Aral HeizölPlus nachhaltig Heizkosten und senken den CO2-Ausstoß um bis zu 30 %. Außerdem wird Ihre Investition mit staatlichen Fördergeldern unterstützt. Weitere Infos dazu immer aktuell auf www.zukunftsheizen.de
Heiztechniken im Vergleich
Brennwerttechnik wandelt Heizöl fast verlustfrei in Wärme um:
Quelle: Herstellerangaben; Bezug Brennwert; Grafik (Nr.061): en2x
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Damit Sie den Durchblick behalten, haben wir die wesentlichen Fragen zum Thema Ölheizungen aus dem Klimaschutzprogramms für Sie zusammengestellt.
Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren.
Hier ist die Zustimmung des Bundestags notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.
Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden.
Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen.
Ja, das dürfen Sie. Es gelten jedoch spezifische Vorgaben:
Modernisierung vor dem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung:
Bis Ihre Kommune konkrete Pläne zur Versorgung mit Nah- und Fernwärme erstellt hat, werden keine Anforderungen an neue Heizungsanlagen gestellt. Die in dieser Zeit installierten Heizungsanlagen müssen:
- ab 2029 zu 15 %,
- ab 2035 zu 30 %
- und ab 2040 zu 60 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Modernisierung bei Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung:
In diesem Fall müssen Sie innerhalb von 5 Jahren nach dem Einbau einer neuen Heizungsanlage nachweisen, dass diese mit einem Anteil von mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben wird.
Bei Gebäuden in Neubaugebieten gelten keine Übergangsregelungen.
Hier muss die benötigte Wärme für Heizung und Warmwasser sofort zu 65 % aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden.
Eine Härtefallklausel regelt zudem, dass eine neue Ölheizung ohne die Einbindung erneuerbarer Energien eingebaut werden darf, wenn dies wegen besonderer Umstände im Einzelfall einen unangemessenen Aufwand bedeuten oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde. Nach den neuen Bestimmungen dürfen ab dem Jahr 2045 dann jedoch in keinem Fall mehr fossile Brennträger im Gebäudebereich verwendet werden.
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Erneuerbare Energien können beispielsweise durch die Nutzung eines Brennstoffs mit erneuerbaren Anteilen (z.B. Heizöl mit einem Anteil HVO) und/oder durch die Verwendung von Hybridanlagen (z.B. Heizölheizung in Kopplung mit einer Wärmepumpe) bei der Heizungsmoderniesierung berücksichtigt werden. Sie können solche Einbindungen aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger. Unabhängige Energieberater:innen müssen jedoch bestätigten, dass sämtliche Vorgaben zur Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien erfüllt worden sind.
Wichtiger Hinweis
Achten Sie darauf, sich auch nach den spezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland zu erkundigen. Die Bundesländer haben die Freiheit, weitere Vorgaben an die Nutzung von erneuerbaren Energien zu binden. Bei wesentlichen Änderungen kann auch eine teilweise Nutzpflicht von erneuerbaren Energien vorgeschrieben werden.