Tanküberprüfung
Zugelassener Fachbetrieb nach WHG§19 I
Als Fachbetrieb nach § 19 I dürfen wir Tankanlagen für Diesel und Heizöl bis 10.000 Liter überprüfen. Seit 1.4.1994 ist in Baden-Württemberg die Überprüfung von Tankanlagen mit wassergefährdenden Stoffen Pflicht.
Außerdem sind wir berechtigt die Umrüstung von Tankstellen vorzunehmen, sowie Wartung und Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern auszuführen.

