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Tanküberprüfung

Zugelassener Fachbetrieb nach WHG§19 I

Als Fachbetrieb nach § 19 I dürfen wir Tankanlagen für Diesel und Heizöl bis 10.000 Liter überprüfen. Seit 1.4.1994 ist in Baden-Württemberg die Überprüfung von Tankanlagen mit wassergefährdenden Stoffen Pflicht.

Außerdem sind wir berechtigt die Umrüstung von Tankstellen vorzunehmen, sowie Wartung und Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern auszuführen.


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