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Risiko bei Sammelbestellungen

Sammelbestellung: Schuldner abgebügelt

 

Das Amtsgericht Erkelenz entschied am 18. Juni 2010 unter dem Aktenzeichen 6C 388/09, jeder Teilnehmer einer Heizöl-Sammelbestellung hafte für deren Bezahlung gesamtschuldnerisch, denn der gemeinsame Zweck, durch die Sammelbestellung einen Preisvorteil zu erzielen, reiche für die Annahme einer Gelegenheits-GbR aus.

 

Die Behauptung, es habe keine Sammelbestellung vorgelegen, da die Ersparnis- hier €40,50 je Teilnehmer- unattraktiv gering gewesen sei, ziehe nicht, weil die Beklagte keinen anderen Grund als den Preisnachlass für die gemeinsame Bestellung nennen könne. Auch die getrennte Rechnungsstellung spräche nicht gegen eine Gelegenheits-GbR; das sei vielmehr eine Kulanzleistung des Lieferanten, der im Übrigen auf seinen Einzelrechnungen ausdrücklich auf die Sammelbestellung verwiesen habe.

 

Die Beklagte hatte Ihre aussichtslose Position offensichtlich schon während des Verfahren erkannt. Sie beglich ihre Hauptschuld schon vor dem Urteil.


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