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Energiepaß

Wir helfen Ihnen gerne weiter bei Fragen rund um den Energiepaß!

Der sogenannte Energieausweis zur energetischen Bewertung bestehender Gebäude ist nach aktuellen europäischen Vorgaben gesetzlich eingeführt worden.

 

Mietern und Käufern wird damit die Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden erleichtert. Der Energieausweis wird nur bei Verkauf oder Vermietung von bestehenden Gebäuden benötigt. Demnach sind also selbst genutzte Einfamilienhäuser nur im Falle eines Eigentümerwechsels von der Regelung betroffen.

Mit dem Energieausweis soll der Energiebedarf von bestehenden Gebäuden anhand normierter Randbedingungen bewertet werden, damit ein energetischer Vergleich verschiedener Gebäude möglich ist.

Bei der Beantragung eines Energiepasses und bei Fragen rund um dieses Thema helfen wir Ihnen gerne weiter!



Das Pludra Team freut sich auf Ihren Anruf!

Tel.: 05976/ 9474-0

Wir sind für Sie da!

Bei Fragen zu technischen Informationen, zu Sicherheitsdatenblättern oder zu speziellen Produkten wenden Sie sich einfach an unsere Spezialisten!

 

Angelika Evers

Tel: 05976 / 9474 - 50

Fax: 05976 / 9474 - 21

A.Evers@Pludra-Oel.de


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