image
Skip Navigation - jump to content

Global Tools - quick links to useful sections
Primary Navigation - link to other main sections from here

Energiedienstleistungsgesetz

Seit November 2010 in Kraft: das "Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen" (EDL-G)

Mit der Energiedienstleistungsrichtlinie verfolgt die Europäische Union zwei Ziele: Zum Einen eine bessere Aufklärung der Endverbraucher über das Thema Energieeffizienz, zum Anderen die Förderung des Markts für Energiedienstleistungen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die nationalen Richtwerte für Energieeinsparungen zu erreichen. Für Deutschland gilt, dass bis 2017 der Energieverbrauch im Vergleich zum Durchschnittswert der Jahre 2001 bis 2005 um neun Prozent gesenkt werden soll.

 

Auf den folgenden Internetseiten finden Sie Informationen über Energieeffizienz und Energieberatung:

www.oelheizung.info/energieberatung

www.bfee-online.de

 

 

 


Auxiliary Links
Copyright © 2012 Aral Aktiengesellschaft
|
|