Energiedienstleistungsgesetz
Seit November 2010 in Kraft: das "Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen" (EDL-G)
Mit der Energiedienstleistungsrichtlinie verfolgt die Europäische Union zwei Ziele: Zum Einen eine bessere Aufklärung der Endverbraucher über das Thema Energieeffizienz, zum Anderen die Förderung des Markts für Energiedienstleistungen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die nationalen Richtwerte für Energieeinsparungen zu erreichen. Für Deutschland gilt, dass bis 2017 der Energieverbrauch im Vergleich zum Durchschnittswert der Jahre 2001 bis 2005 um neun Prozent gesenkt werden soll.
Auf den folgenden Internetseiten finden Sie Informationen über Energieeffizienz und Energieberatung:
www.oelheizung.info/energieberatung

