Ottokraftstoff E10 kommt
Neues von der Zapfsäule
Mehr Bio im Sprit: Zusätzlich zum bisherigen Kraftstoff für Ottomotoren, der grundsätzlich bis zu 5% Bioethanol (E5) enthält, kommt nun auch Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von max. 10% an die Zapfsäule. Die Produktbezeichnung lautet "E10" - die Säulen werden entsprechend gekennzeichnet. E10 ist freilich, im Gegensatz zu E5, nicht für alle Fahrzeugmodelle geeignet. Wir informieren über die Verträglichkeitslisten der Hersteller und geben Hintergrundinformationen.
Jeder Autofahrer muss Gewissheit haben, ob sein Fahrzeug Ottokraftstoffe mit einem höheren Ethanolanteil ohne technische Schäden nutzen kann. Um dies zu prüfen, hat die DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH im Auftrag der Fahrzeughersteller/-importeure die Broschüre "E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen", Stand 24. November 2010, erstellt. Diese gibt Auskunft, welche Modelle E10-verträglich nach E DIN 51626-1, Ausgabe November 2010 sind.
Hinweis:
Sollten Zweifel an der E10-Tauglichkeit bestehen bzw. sollte das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs nahe an den Grenzen des angegebenen Produktionszeitraums/Baujahrs liegen, wird eine Beratung hinsichtlich der E10-Verträglichkeit beim Vertragshändler bzw. über die genannten Hersteller-Hotlines empfohlen!
E 10 im Ausland?
Nachdem in anderen europäischen Ländern bezüglich E10 noch unterschiedliche nationale Kraftstoffnormen gelten, führt das dort zu teilweise abweichenden Hersteller-Freigaben. Solange die EU-Norm nicht flächendeckend umgesetzt ist, raten wir im Ausland deshalb von der Verwendung von E10 ab.

Prüfen Sie die E10 Verträglichkeit Ihres PKW´s auf der ADAC-Website
